Unmögliches 54:1 in der Kölner Fußball-Kreisliga D

Man weiß gar nicht ob man lachen oder weinen soll!? In der Kölner Kreisliga D ist es zu einem unglaublichen Ergebnis gekommen, dass, so erhofften sich zumindest die Mannschaften, den Aufstieg entscheiden sollte.

Die zweite Mannschaft von SV Rheinkassel-Langel lag vor dem letzten Spieltag auf den dritten Tabellenplatz, punktgleich mit Germania Nippes, die auf den 2. und somit auf einen Aufstiegsplatz in die Kreisliga C lagen. Nippes allerdings hatte ein besseres Torverhältnis um 37 Tore. Jetzt sollte man eigentlich denken, dass der Aufstiegskampf gelaufen ist und Nippes` zweiter Platz nicht mehr gefährdet ist.

So dachten auch die Spieler von Germania Nippes und planten die Aufstiegsfeier nach dem letzten Saisonspiel bis ins kleinste Detail. Doch nachdem dann der Schlusspfiff bei ihrem letzten Spiel der Saison ertönte war ihnen gar nicht nach feiern zumute. Trotz eines 10:0-Sieges hatten sie den Aufstieg verpasst.


Wie das Möglich ist?! Ganz einfach: Der Tabellendritte SV Rheinkassel-Langel II gewann das letzte Saisonspiel gegen DJK Löwe II mit sage und schreibe 54:1 (13:0). Somit schnell mal das schlechtere Torverhältnis ausgebügelt und aufgestiegen.

Dass das alles nicht mit rechten Dingen zu ging, bestätigte auch Schiedsrichter Helmut Koch. “DJK Löwe hat sehr passiv gespielt und nach dem Anstoß direkt den Ball verloren. Das war schon extrem unsportliches Verhalten“, so der Schiedsrichter, der zum Spielverlauf einen extra Bericht geschrieben hat.

Ich halte dieses Ergebnis für anrüchig. Es ist ein Kunststück, 54 Tore zu erzielen“, so Hermann-Josef Schmitz, Vorsitzender des Spielausschusses. Germania Nippes hat übrigens verständlicher Weise Protest gegen den Sieg des Konkurrenten eingelegt.

Ein Termin, bei dem das Spiel verhandelt werden soll, wird am Mittwoch bekannt gegeben. Bei dem Termin, an dem Vertreter von Rheinkassel-Langel und DJK Löwe anwesend sein müssen, wird über mögliche Konsequenzen verhandelt. Sollte sich rausstellen, dass die beiden Vereine eine Ergebnisabsprache getroffen haben, wovon eigentlich auszugehen ist, droht ihnen neben der Aberkennung des Spielergebnisses eine Geldstrafe bis zu 7.500 Euro oder auch der Ausschluss vom Spielbetrieb.