Dynamo Dresden verurteilt: Auswärts ohne Fans

Das Fehlverhalten der eigenen Fans kommt dem Fußball-Drittligist Dynamo Dresden wiedermal teuer zu stehen. Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) hat die Sachsen wegen einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst und wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.000 Euro.

Weiterhin müssen die Dresdner Anhänger im Auswärtsspiel bei der SpVgg Unterhaching (13. April) draußen bleiben. Aus diesem Grund muss Dynamo dem Hausherr einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 6000 Euro zahlen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

Das Sportgericht ahndete mit dem Urteil die Vorfälle im Heimspiel gegen Rot-Weiß Erfurt sowie während der Auswärtspartien beim FC Erzgebirge Aue und VfL Osnabrück. Bei den Derbys gegen Aue und Erfurt waren Böller und Bengalische Feuer mehrfach gezündet worden. In der Auswärtspartie in Osnabrück hatten sich die Dresdner Anhänger bei der Zugangskontrolle zum Stadion Handgreiflichkeiten mit der Polizei geliefert. Mit dem Urteil wurden die Dresdner in der laufenden Saison bereits zu 21.000 Euro Straf- oder Kompensationszahlungen verurteilt.